Schießstände
Feuerwaffen
Zugelassene Waffen- und Munitionsarten
Auf diesem Schießstand darf gem. §33 Abs. 1 der 1.
Verordnung zum WaffG nur mit folgenden Waffen- und Munitionsarten
geschossen werden:
Langwaffen
Stand 1: Mit einer Bewegungsenergie der Geschosse von 7000 Joule
Stand 2-5: KK- und Unterhebellangwaffen bis zu einer max.
Bewegungsenergie von 3000 Joule
Stand 2,3,4: Vorderlader-Langwaffen
Definition: Tabelle 3 und 4 des Bundesanzeigers Nr. 52a vom 20.02.1991
Vorderlader: Höchstwerte der zul. Gebrauchsladungen gem. Punkt
2.1.2 der Anlage 1 und 3 WaffV in der Fassung vom 2.9.1991 sind
einzuhalten.
Bei wiedergeladener Munition haftet der Schütze für
die Einhaltung der o.a. Begrenzungen der Bewegungsenergie und
muß auf Verlangen des Betreibers die Einhaltung belegen.
Verboten für alle
Anlagen sind Geschosse mit Hartkern, Leuchtspur und mit
Brandsätzen.
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