Schießstände

Feuerwaffen

Zugelassene Waffen- und Munitionsarten
Auf diesem Schießstand darf gem. §33 Abs. 1 der 1. Verordnung zum WaffG nur mit folgenden Waffen- und Munitionsarten geschossen werden:
Langwaffen
Stand 1: Mit einer Bewegungsenergie der Geschosse von 7000 Joule
Stand 2-5: KK- und Unterhebellangwaffen bis zu einer max. Bewegungsenergie von 3000 Joule
Stand 2,3,4: Vorderlader-Langwaffen 

Definition: Tabelle 3 und 4 des Bundesanzeigers Nr. 52a vom 20.02.1991
Vorderlader: Höchstwerte der zul. Gebrauchsladungen gem. Punkt 2.1.2 der Anlage 1 und 3 WaffV in der Fassung vom 2.9.1991 sind einzuhalten.

Bei wiedergeladener Munition haftet der Schütze für die Einhaltung der o.a. Begrenzungen der Bewegungsenergie und muß auf Verlangen des Betreibers die Einhaltung belegen.

Verboten für alle Anlagen sind Geschosse mit Hartkern, Leuchtspur und mit Brandsätzen.


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